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Bundesförderung um zwei Monate verlängert! |
Das Präsidium des Klima- und Energiefonds hat die Verlängerung der "Förderaktion Holzheizungen" bis 28. Februar 2009 beschlossen.
Gefördert werden Anlagen, die mit Pellets, Hackgut oder Stückholz betrieben werden und zur zentralen Beheizung privater Wohnflächen dienen. Der Zuschuss beträgt 800 Euro für Pelletskessel und 400 Euro für Hackgut- und Stückholzkessel. Die Kombination mit weiteren Landes- oder Gemeindeförderungen ist zulässig. Insgesamt sind für die Förderaktion 9 Millionen Euro reserviert. Die geförderte Kesselanlage darf eine Nennleistung von maximal 50 kW aufweisen und muss gemäß Typen-bericht die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie für Holzheizungen (UZ 37) erfüllen.
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